Beratung und Begleitung Klimaschutzverträge

Klimaschutzverträge

Die Bundesregierung beabsichtigt, durch den Einsatz von Klimaschutzverträgen (engl. Carbon Contracts for Difference – CCfD) Industrieunternehmen dahingehend zu fördern, klimafreundliche Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben. Damit sollen signifikante Mengen an Treibhausgasen reduziert und gleichzeitig eine Transformation hin zu grünen Märkten für Industriegüter umgesetzt werden. Klimaschutzverträge sind dabei Sicherheitsmechanismen für die Mehrkosten für Bau und Betrieb der notwendigen Technologien und Infrastrukturen. Dies soll die Etablierung von Transportwegen für Wasserstoff, den Wissensaufbau in den Bereichen Finanzierung, Bau und Betrieb klimafreundlicher Anlagen sowie die Entwicklung von Märkten für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte) fördern. Hierfür ist ein mittlerer zweistelliger Milliardenbetrag vorgesehen, auf den sich die Unternehmen in Förderaufrufen bewerben können.
Kurzerklärung Fördermittel Grafik

Die Klimaschutzverträge funktionieren nach dem Konzept der CO2-Differenzverträge. Das bedeutet, die Zuschläge werden durch ein Wettbewerbsverfahren vergeben. Unternehmen nehmen an diesem Verfahren teil, indem sie sich zunächst in einem vorbereitenden Verfahren präqualifizieren. In dem darauffolgenden Gebotsverfahren wird ein Basisvertragspreis angegeben, der den benötigten Geldbetrag pro eingesparter Tonne CO2 für die Dekarbonisierungsmaßnahmen angibt. Außerdem werden die vermiedene Menge CO2 und die Geschwindigkeit der CO2 Minderung über eine Laufzeit von 15 Jahren angegeben (1). Der Basisvertragspreis kann frei gewählt werden und ist bei 600€/t gedeckelt. Die günstigsten und am schnellsten dekarbonisierenden Unternehmen erhalten bevorzugt den Förderzuschlag, bis das Fördervolumen der jeweiligen Gebotsrunde erschöpft ist. Für die Berechnung der Auszahlungen aus dem Klimaschutzvertrag (4) wird der vom Unternehmen angesetzte Basisvertragspreis entsprechend der dynamisierten Energieträger angepasst (2) und anschließend der effektive CO2-Preis abgezogen (3). Ist der effektive CO2-Preis geringer als der angepasste Basisvertragspreis führt das zu Auszahlungen an das Unternehmen (4). Ist der effektive CO2-Preis höher als der angepasste Basisvertragspreis, kommt es zu Überschusszahlungen an den Staat (5). Zusätzlich sind die Auszahlungen von der Höhe der CO2-Einsparungen abhängig. Die Treibhausgas Einsparung wird dabei immer gegenüber einem Benchmark vergleichen. Nach drei Jahren der Vertragslaufzeit müssen 60% und im letzten Jahr 90% Treibhausgasemissionen relativ zum Benchmark vermieden werden. Die graue Fläche (6) zeigt die maximale Auszahlung, die jährlich berechnet wird. Diese wird in dem gezeigten Beispiel stetig kleiner, weil hier von einem jährlich steigenden CO2-Preis (7) ausgegangen wird. Der Klimaschutzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem operativen Beginn des Vorhabens.



BLS Energieplan hat im ersten Gebotsverfahren etwa ein Drittel der eingereichten Gebote betreut. Unsere spezialisierte Expertise in der Dekarbonisierung industrieller Prozesse ermöglicht es unseren Kunden, kompetitive und umsetzungsorientierte Konzepte für die Gebotsverfahren zu entwickeln. Besonders wertvoll ist dabei die Kombination unserer umfassenden technischen, ökonomischen mit der rechtlichen Expertise in Zusammenarbeit mit unserem juristischen Partner.

Das vorbereitende Verfahren der 2. Vergaberunde startete im Juli 2024. Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung aus dem ersten Vergabeverfahren verfügen wir über einen umfangreichen Wissensschatz aus Lessons Learned und Best Practices sowie tiefgehendes Wissen über Verfahrens- und Wirkmechanismen und die Einbettung des Fördermittelprogramms in die operative Abwicklung und Umsetzung. Darüber hinaus verfügen wir über detaillierte Werkzeuge zur Berechnung des Discounted Cash Flows, der Mehrkosten Ihres Vorhabens und des mehrkostendeckenden Basisvertragspreises. Unabhängig davon, ob Ihre Dekarbonisierungsstrategie bereits ausgereift ist und Sie lediglich Fördermittel suchen oder ob sie noch entwickelt werden muss – wir unterstützen Sie vollumfänglich. Von der Strategieentwicklung über die Analyse von Effizienzpotenzialen und thermischer Prozessintensivierung bis hin zur Betreuung des Antragsverfahrens stehen wir Ihnen zur Seite.


Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • KSV-Readiness-Check:
    Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen und ihr Vorhaben sich für eine Teilnahme am Vergabeverfahren für die Klimaschutzverträge qualifizieren und erläutern Ihnen, welche weiteren Unterlagen im 1. Gebotsverfahren erforderlich waren.
  • Technisches Dekarbonisierungskonzept:
    Sie interessieren sich für Klimaschutzverträge, stehen aber noch am Anfang Ihrer Dekarbonisierungsstrategie? Wir konzipieren in einem gemeinsamen Prozess technische Lösungen zur Dekarbonisierung und ermitteln für Sie Kosten und Nutzen.
  • Durchführung Fördermittelantrag:
    Von der Ermittlung der notwendigen Kennzahlen über die inhaltliche Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen bis Steuerung des gesamten Antragsprozesses – Wir sind ihr techno-ökonomischer Partner in der Durchführung des Antragsprozesses. Mit Sachverstand, Erfahrungswerten und Verständnis für fachtechnische Planungen stehen wir Ihnen als Dienstleister zur Verfügung

Quelle Bildmaterial:
Klimaschutzverträge: Vorstellung des neuen Förderprogramms zur Transformation der Industrie (bmwk.de)


Unser Beitrag für Ihre Teilnahme

Die Entscheidung zur Teilnahme sowie der Antragsprozess für einen Klimaschutzvertrag erfordert die Auseinandersetzung mit einem komplexen Themenumfeld. Hierzu gehört die Beachtung von Themen wie beispielsweise EU ETS, markwirtschaftliche Entwicklungen, regulatorische Vorgaben und technologische Optionen.

Der strukturierte Ansatz unseres 360° KSV Readiness Pakets orchestriert den komplexen Themenkosmos zu einer Gesamtstrategie.

Was muss bei der Bewerbung für einen Klimaschutzvertrag beachtet werden?
Die Bewerbung für einen Klimaschutzvertrag und die Festlegung des Basispreises hängen von verschiedenen Faktoren ab. Darunter die spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen des Förderprogramms und die Kostenstruktur des Projektes.


Für das Bewerbungsverfahren haben wir deshalb unseren 10 Schritte Plan entwickelt:

1.Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie
Entwicklung eines detaillierten Dekarbonisierungsfahrplans unter Berücksichtigung der Konformität mit den Vorgaben der Klimaschutzverträge.

2. Anforderungen der Förderrichtlinie prüfen
Technische und rechtliche Prüfung des Vorhabens auf die Anforderung der Förderrichtlinie des Klimaschutzprogramms gemeinsam mit unserem juristischen Partner (Teilnahmeberechtigung).

3. Projektkosten ermitteln
Erstellung einer detaillierten Kostenkalkulation unter Berücksichtigung sowohl der Investitionskosten, als auch der laufenden Betriebskosten des Vorhabens während der Vertragslaufzeit.

4. Marktpreise vergleichen
Vergleiche mit anderen Projekten und Fördermöglichkeiten auf dem Markt. Analyse ob Klimaschutzverträge das Fördermittel der Wahl sind.

5. Fördermittelstrategie
Abstimmung des geplanten Eigenanteils am Projektinvestment und die angestrebte Förderquote. Die Förderquote ist der Anteil der förderfähigen Kosten die durch den Klimaschutzvertrag gedeckt werden sollen.

6. Wirtschaftlichkeitsberechnung
Durchführung einer detaillierten Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der erwarteten Preisannahmen, der Lebensdauer der Anlagen und der Vertragslaufzeit, zur Bestimmung eines angemessenen Basisvertragspreises zur Kostendeckung sowie Absicherung gegenüber finanzieller Risiken.

7. Risikobewertung
Bewertung der Projektrisiken und deren Berücksichtigung bei der Festlegung des Basisvertragspreises. Höhere Risiken können einen höheren Preis rechtfertigen, um unvorhergesehene Kosten abzudecken.

8. Simulationen und Sensitivitätsanalysen
Analyse verschiedener Szenarien für Erkenntnisse über Auswirkungen auf den Basisvertragspreis durch Änderung in den Annahmen (z.B. Kostensteigerung, Commodity Preisentwicklung, Freie Zuteilung von CO2-Zertifikaten)

9. Finanzierungsplan
Erstellung eines Finanzierungsplans unter optionaler Einbindung unseres Kontraktoren-Netzwerks für die Umsetzung im Konsortium.

10. Antragsdokumente
Erstellung der Antragsdokumente, sowie rechtliche Prüfung durch unsere juristischen Fachpartner.

Aus unserem Partnernetzwerk können wir Ihnen erfahrene Dienstleister vorstellen, so z.B. für die Begleitung der rechtlichen Aspekte des Klimaschutzvertrags (Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Energie- und Umweltrecht) oder für die Umsetzung des Vorhabens im Rahmen von Contracting-Lösungen. Hierbei sind wir stets objektiv und bewerten die Umsetzung der Maßnahmen stets sachlich neutral und unabhängig vom Interesse Dritter.

Download:
360°KSV Readiness Übersicht



Ihr Ansprechpartner:

Dr. Pieter Mergenthaler

klimaschutzvertraege@bls-energieplan.de

+49 30 53 32 81 0